Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsdedingungen



§ 1 Geltungsbereich


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der 


Pedelec-Agentur/Handelsvertretung
K.Jansen   
Heldenbergstraße 32
73529-Schwäbisch Gmünd




(im Folgenden: Pedelec-Agentur) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde).



§ 2 Vertragsschluss  / Vertragsleistungen

Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Bestell-/Versandbestätigung per E-Mail an den Kunden zustande.



§ 3 Haftungsbeschränkung / Haftungsfreistellung


(1) Die Pedelec-Agentur haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(2) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Pedelec-Agentur auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Pedelec-Agentur.

(5)Lieferung und Lieferverzug
Durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen wie z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Angegebene Liefertermine unter Vorbehalt der Verfügbarkeit beim Lieferanten.
Konstruktions- und Formabweichungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderung des Lieferumfangs bleiben vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.